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Kostenübernahme

Die Bezahlung der Tagespflege erfolgt im Rahmen der Pflegeversicherung, Verhinderungspflege, über das Bezirksamt oder privat. Die Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI (Demenz) können ebenfalls angerechnet werden.

Unser Tagessatz ist durch die Landesverbände der Pflegekassen und den Senat für Gesundheit und Soziales vertraglich festgelegt. Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr unter der Tel.: 030 39881960 /61 Ihre Ansprechpartnerin ist Berta-Sofia Rist.

















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